Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf von Leistungsgemeinschafts-Gutscheinen (im Folgenden „LG-Gutscheine“) durch natürliche und juristische Personen (im Folgenden "Kunden") von uns dem Verein Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams (im Folgenden „LG“). Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf unserer Website (www.landeckzams.at) einsehbar. Die LG bietet ein Gutscheinsystem an, bei dem Kunden Wertgutscheine erwerben können, welche in Mitgliedsbetrieben des Vereins der Landecker und Zammer Betriebe Leistungsgemeinschaft Landeck Zams eingelöst werden können. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Bestellung und Vertragsabschluss
LG-Gutscheine sind in den Werten von € 10,00, € 50,00 und € 100,00 verfügbar und können über unsere Website, sowie bei teilnehmenden Verkaufsstellen erworben werden. Die Bestellung über unsere Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Kaufangebots. Der Vertrag kommt erst mit der Bestellbestätigung bzw. der Zurverfügungstellung des Berechtigungsscheines (Print@home), oder der Aushändigung des Wertgutscheines unsererseits zustande, auch bei schriftlicher Bestellung außerhalb unserer Website. Entscheidet sich der Kunde bei dem Erwerb über unsere Website für die Option "Print@home", erhält er einen Berechtigungsschein im PDF-Format mit Barcode, den er in teilnehmenden Verkaufsstellen oder an Gutscheinautomaten gegen LG-Gutscheine einlösen kann. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Berechtigungsschein inkl. Barcode vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Jeder Berechtigungsschein kann nur einmal eingelöst werden und wird bei der ersten Nutzung entwertet. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.Preise und Zahlung
Der Gesamtpreis für die bestellten LG-Gutscheine setzt sich aus den Gutscheinwerten sowie eventuell anfallenden Versandkosten zusammen. Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse, Bankomatkarte oder Kreditkarte. Bei Abholung bei unseren Verkaufsstellen können die LG- Gutscheine auch in bar bezahlt werden. Die LG-Gutscheine erlangen erst nach vollständiger Bezahlung des Wertbetrages Gültigkeit. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Gutscheine unser Eigentum. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz für Unternehmerkunden und 4% p.a. für Verbraucherkunden zu berechnen.Widerrufsrecht und Rücksendung
Ist der Kunde Verbraucher hat er das Recht bei einem Einkauf über unsere Website oder über Fernkommunikationsmittel, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gutscheine ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Lieferung von "Print@home"-Gutscheinen beginnt die Frist mit dem Vertragsabschluss. Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Kunde uns innerhalb der oben genannten Frist schriftlich informieren (z. B. per E-Mail oder Brief) und den Widerruf erklären. Unsere Kontaktdaten sind: Verein der Landecker und Zammer Betriebe Leistungsgemeinschaft Landeck Zams c/o Wirtschaftskammer Landeck Schentensteig 1, 6500 Landeck office@landeckzams.com Der Kunde hat die erhaltenen Gutscheine sodann spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe des Widerrufs an uns zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Wichtig: Wenn der Kunde die Gutscheine bereits eingelöst oder den Berechtigungsschein (bei Print@home) entwertet hat, ist der Kunde verpflichtet, uns den Wert der Gutscheine zu erstatten. Die Gutscheine, die vom Widerruf betroffen sind, dürfen nicht mehr eingelöst werden. Der im Wege des Print@home erstellten Berechtigungsscheines, welcher zum Bezug von LG- Gutscheinen autorisiert, wird nach Rücktrittserklärung im System entwertet und darf anschließend nicht mehr eingelöst werden. Im Fall der unzulässigen Einlösung ist der Kunde verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen und hat er gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen.Gültigkeit der Gutscheine
Die erworbenen Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 30 Jahre lang gültig.Nutzung der Gutscheine und Haftung
LG-Gutscheine können ausschließlich in den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben der LG eingelöst werden. Eine Liste dieser Betriebe ist auf unserer Website (www.landeckzams.at) verfügbar. Gutscheine dürfen nicht bar eingelöst werden. Außerdem dürfen sie nicht vervielfältigt oder unrechtmäßig verwendet werden. Der Kunde ist berechtigt, die LG-Gutscheine an Dritte, wie beispielsweise im Wege einer Schenkung oder eines Verkaufs zu übertragen. Wir haften nicht, wenn ein Mitgliedsbetrieb die LG- Gutscheine nicht annimmt. Sollte dies der Fall sein, bitten wir den Kunden, uns über den Vorfall zu informieren. Wir werden den Sachverhalt prüfen und uns bemühen, eine Lösung mit dem betroffenen Betrieb zu finden. Mitgliedsbetriebe sind nicht dazu verpflichtet, LG-Gutscheine in einer Höhe anzunehmen, die den Kaufpreis der erworbenen Ware übersteigt. Ein Anspruch auf Herausgabe von Wechselgeld besteht in diesem Fall nicht. Die LG schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Ausstellung des Wertgutscheins, der den Kunden berechtigt, den auf dem LG-Gutschein ausgewiesenen Wert beim jeweiligen Mitgliedsbetrieb zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen einzulösen. Der Wertgutschein begründet einen Anspruch ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Mitgliedsbetrieb. Die LG übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Wertgutschein bei dem betreffenden Mitgliedsbetrieb eingelöst werden kann, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz, Betriebseinstellung oder sonstiger Leistungshindernisse des Mitgliedsbetriebs. Das Risiko der Einlösbarkeit des Wertgutscheins trägt der Kunde.Datenschutz
Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgesehen ist. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden, die unter unserer Website eingesehen werden kann.Gerichtsstand und Rechtswahl
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen über LG- Gutscheinen ist das für unseren Vereinssitz zuständige Gericht. Für Unternehmerkunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ist der Kunde Verbraucher können das Gericht an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort anrufen.